Zu wirtschaftlichen Fertigungsabläufen gehören durchgängige
Be- und Entladesysteme oder offene Türen. Bauaufsichts-behörden
schreiben allerdings vor, dass Türöffnungen in
Brandabschnitten (Gebäude-abschnitte) mit Feuerschutztüren-oder
Toren verschlossen sein müssen. Dies ist jedoch meist
nicht mit dem Betriebsablauf zu vereinbaren. Somit ist das„Offenhalten“ von Feuerschutztüren nur erlaubt, wenn sie mit
einer Feststellanlage versehen sind.
Zur schnellen und sicheren Brandfrüherkennung kommen
Rauch- oder Thermoschalter in Kombination mit Feststelleinrichtungen
zum Einsatz. Schon bei der ersten
Rauchentwicklung lösen Rauchschalter die gewünschte
Aktion aus, wie das Schließen von Feuer- und
Rauch-schutztoren, Aktivierung von Entrauchungsanlagen,
Abschalten von Netzspannung oder einfach akustische bzw.
optische Alarmierung.
Gemäß den DIBt-Richtlinien müssen Rauchschalter regelmäßig
gewartet und einer Funktionsprüfung unterzogen werden;
monatlich durch den Betreiber in Form einer Sicht- und
Funktionskontrolle, jährlich durch den Fachmann mit
Prüfsubstanz. Für die Sicherstellung der Funktion, Reparatur
und Erfüllung der sicherheitstechnischen Auflagen ist die
AGIS Ihr sachkundiger, zertifizierter Partner.
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